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Rechtsanwälte und Notare


Rechtsanwälte

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft am 1. Juni 2007 sind die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechtigt, ab dem ersten Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht nur bei allen Amtsgerichten, sondern auch bei allen Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet aufzutreten.

Die zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen und damit vertretungsbefugten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer sowie bei den regionalen Rechtsanwaltskammern erfragt werden. Ein Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammern wird dort ebenfalls geführt.

Über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer erfahren Sie die Anschriften und Links zu den regionalen Kammern.

Die im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können über die Homepage der Rechtsanwaltskammer Celle recherchiert werden. Die Rechtsanwaltskammern müssen seit dem 1. Juni 2007 Rechtsanwaltsverzeichnisse in elektronischer Form führen.

Rechtsbeistände, die nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammern sind, können Sie über die Suchfunktion der Rechtsanwaltskammern nicht finden. Hier helfen ein örtliches Telefonbuch / Gelbe Seiten.


Notare

Eine Notarin oder einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe der Notarsuche. Es handelt sich hierbei um die Notarauskunft der Bundesnotarkammer.

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