Bereitschaftsdienst
Zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bzw. eines für andere unaufschiebbare richterliche Handlungen zuständigen Richters besteht, wie im richterlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt, außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts ein richterlicher Bereitschaftsdienst.
Diesen erreichen Sie außerhalb der regulären Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag von 06:00 bis 09:00 Uhr und 15:30 bis 21:00 Uhr,
Freitag, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, am Tag vor Heiligabend und am Tag vor Silvester
von 06:00 bis 09:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie
Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen von 06:00 bis 21:00 Uhr
über das Polizeikommissariat Holzminden (Allersheimer Str. 2, 37603 Holzminden, Telefon 05531-958 0).
Da es sich um eine Rufbereitschaft handelt, ist eine Erreichbarkeit per Fax oder Briefpost nicht gegeben.